Nutzungsentschädigung
Rückabwicklung des Kaufvertrages
Nutzungsentschädigung bei Rückabwickling des Kaufvertrages
Nutzungsentschädigung beim Neuwagen-Kauf:
Brutto Kaufpreis x gefahrene Kilometer: erwartbare Gesamtlaufleistung
Beispiel
Bruttokaufpreis Golf VII 32.150 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 10.000 km, erwartbare Gesamtlaufleistung 200.000 km. Nutzungsvergütung = 1.607,50 Euro (32.150 Euro x 10.000 km : 200.000 km).
Nutzungsentschädigung in Gebrauchtwagen-Fällen:
Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer: erwartbare Restlaufleistung
Die Formel wird beim Gebrauchtwagen modifiziert, weil ein Gebrauchtwagen in der Regel schon einige tausend km gefahren wurde. Der Käufer erwirbt damit nicht die volle Laufleistung (Tacho null bis Exitus), sondern nur eine Restlaufleistung.
Beispiel:
Bruttokaufpreis Golf VI 18.130 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 10.000 km, Km-Stand bei Auslieferung an den Kunden 85.000 km, erwartbare Restlaufleistung 200.000 minus 85.000 = 115.000 km. Nutzungsvergütung = 1.576,52 Euro (18.130 Euro x 10.000 km : 115.000 km).
Knackpunkt ist die erwartbare Gesamtlaufleistung.
Wenn man die beiden Berechnungsformeln nachvollzieht, kann man folgende Faustformel ableiten: Je niedriger die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs veranschlagt wird, desto günstiger ist das für den Händler.
Früher wurde gerne generell mit der 0,67-Prozent-Berechnungsmethode für die Nutzungsentschädigung gearbeitet: Das heißt: Man stellt dem zurückgetretenen Käufer 0,67 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro tausend gefahrene km in Rechnung. Die 0,67-Prozent-Formel beruht auf der Annahme, dass ein Fahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 150.000 km erreicht. Entsprechend beträgt der Prozentsatz bei 200.000 km 0,5, bei 250.000 km 0,4 und bei 300.000 km 0,33.